Allgemeine Geschäftsbedingungen der Michael Marth & Band e.K.

 


§ 1
Wir sind engagierte Musiker aus Gütersloh, Berlin, Bielefeld, Herford, Braunschweig, Hannover, Iserlohn, Bochum & Dortmund. Unser Repertoire reicht von Tanzmusik, Pop Musik über Oldies, Evergreens und Schlager bis hin zu etablierten Tanz und Unterhaltungsstücken, sowie moderne Klassik. Je nach Buchungsvariante bieten wir deutsche, englische, italienische, polnische und russische Musik, sowie Animation und Moderation in vorgenannten Sprachen. Es ist bei Vertragsunterzeichnung anzugeben, in welcher(n) Sprache(n) die Feier geleitet werden soll. Russische Musik oder eine Kombi mit russischer Musik und Animation (Tamada auf russisch ) ist aus technischen Gründen erst ab einer 3 Mann Band möglich. Hierbei handelt es sich auch um 3 Männer, mit Sängerin wäre dies die nächst höhere Buchungskategorie Quartett.

§ 2
Sie können uns in unterschiedlicher Formation buchen, vom Duo (2 Mann Band) bis zur 11 Mann starken Big Band. Wir bieten je nach Buchungsformation : Keyboard(s) ; E–Gitarre(n) ; Akustik-Gitarre(n); E–Bass ; Posaune ; Trompete ; Saxofon ; Klarinette ; E–Piano ; Schlagzeug ; Vokal(s).  Bei der Buchungsvariante Duo handelt sich immer um 2 Männer, mit Sängerin wäre dies die  nächst höhere Buchungskategorie Trio. Einen Überblick verschaffen Sie auf unserer Homepage  sowie unserer Demo-CD, die wir Ihnen auf Wunsch vorstellen können. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch gerne unsere Werbe-DVD vor.

§ 3
Das jeweilige Entgelt für unsere Auftritte beanspruchen wir direkt nach Beendigung der Veranstaltung in bar gegen Rechnungslegung / Quittung . Eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten Sie mit Zusendung der DVD von Ihrer Veranstaltung. Die Berechnung der Gage erfolgt grundsätzlich auf Festpreisbasis. Wir bitten darum keine 200 oder 500 EUR Scheine zu verwenden. Festpreisbasis versteht sich wie folgt: Der Veranstalter bucht eine bestimmte Formationsgröße zum angegebenen Festpreis, Spielbeginn erfolgt nach Vereinbarung ( meist zum eintreffen der Gäste ) und hat keine zeitliche Begrenzung. Unabhängig ob die Veranstaltung um2,3,4,5 oder 6 Uhr morgens endet, verändert den Festpreis nicht .

§ 4
Die Band unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in der Darbietung Weisungen des Veranstalters oder Dritten. Die Band ist nur an durch diesen Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Die Zahlung der Gesamtvergütung ist unabhängig von dem Erfolg der Band in seiner Darbietung beim Publikum.

§ 5
Nach Unterschrift des Buchungsauftrages und Eingang bei uns, gilt der Auftrag als bestätigt und fest eingebucht. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber wird wie folgt als vereinbart: Stornierung eines Buchungsauftrages bis 6 Monate vor dem Auftrittstermin wird eine Ausfall-Pauschalsumme in Höhe 300 EUR berechnet, die der Auftraggeber zu leisten hat. Bei Stornierung des Auftrages bis 5 Monate vorher berechnen wir einen Pauschalbetrag von 20 % der Auftragssumme, bis 4 Monate vorher 30 % der Auftragssumme, bis 3 Monate vorher 40 % der Auftragssumme, 2 Monate bis Restlaufzeit 50 % der vertraglich vereinbarten Auftragssumme. Unsere Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand Januar 2010)

§ 6
Soweit bei Auftragserteilung nichts Gegenteiliges geregelt wird, beinhalten die Preise keine Reisekosten, die wir bei Auftritten berechnen, die nicht im Umkreis von 50 km von Gütersloh stattfinden. Wir berechnen einmalig, unabhängig welche Formation gebucht wird, An & Abfahrtskosten einmalig in Höhe von 150 €. ENTFÄLLT BEI FESTPREIS !

§ 7
Bei Auftritten, die unter Einbeziehung üblicher Pausen mehr als 3 Stunden in Anspruch nehmen, sind Erfrischungsgetränke & vorhandene Speisen vom Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

§ 8
( Nur für Privatveranstalter )
Die zu Auftritten von der Band verwendeten Alkoholika zum Ausschank für Spiele an Ihre Gäste, gehen zu Lasten des Veranstalters und sind ohne vorherige separate Absprache frei verfügbar. Sollte seitens des Veranstalters aus kein Spirituosen Ausschank gewünscht werden, hat dieser das der Band vor Auftritts beginn mitzuteilen oder im Buchungsauftrag unter „Besondere Wünsche des Veranstalters“ einzutragen. Der Band ist es freigestellt auf privaten Veranstaltungen Fotos zu machen oder zu filmen. Dieses Material darf für Werbezwecke für die  Michael Marth Band verwendet werden z.B. im Internetauftritt  oder Prospekten / Flyern etc. Sollte ein Videograf vor Ort sein, darf die Michael Marth Band ungefragt das Material verwenden. Hierbei wird durch die Marth Band  strengstens darauf geachtet, das keine verwerflichen oder verfänglichen Szenen gezeigt werden. Sollte dies dem Auftraggeber nicht zusagen, ist es schriftlich im Buchungsauftrag unter „Besondere Wünsche des Veranstalters“ seitens des Auftraggebers einzutragen.

§ 9
Notwendige Übernachtungskosten bis zum Betrag von 70 € pro Nacht und Bandmitglied übernimmt ebenfalls der Veranstalter, bei Entfernungen über 100 km oder Silvesterfeiern. ENTFÄLLT BEI FESTPREIS !
Bei Veranstaltungen mit Auslandsbuchungen wie z.B. in Polen, Schweiz, Niederlande, Holland und Österreich benötigen wir für einen Spieltag 2 Übernachtungen, da die Band einen Tag früher anreist. Bei Auslandsbuchungen hat grundsätzlich der Veranstalter die notwendigen Übernachtungskosten zu tragen. Ebenfalls werden bei Auslandsbuchungen Reinekosten / Benzinkosten erhoben, diese berechnen sich pauschal nach Entfernung und werden separat, ausgewiesen.

§ 10
Da wir nicht Veranstalter sind wenn wir engagiert werden, tragen wir grundsätzlich auch keine GEMA-Entgelte. Wir stellen dem Veranstalter auf Wunsch aber eine Auflistung der Stücke zur Verfügung, die zur Ausführung gelangt sind. Hinweis: GEMA-Entgelte werden nur für öffentliche Veranstaltungen fällig, nicht für Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Taufen etc.

§ 11
Verantwortlicher Vertreter der Band ist Michael Marth . Diesen können Sie wie folgt erreichen: Postalisch:
Trendeiheide 5 33335 Gütersloh . Telefonisch: 05241. 300 69 21 oder Mobil unter 0171. 772 8886 .
Email : info@Michael-Marth-Band.de

§ 12
Der Geschäftsführer Michael Marth selbst verhandelt den Vertrag, stellt die Rechnung und quittiert den Geldempfang.

§13
Rechtsform der Künstlerband: Michael Marth und Band e.K. Gütersloh Gewerbeinhaber und Geschäftsführer: Michael Marth GewerbeNr,Al-0574008 Steuer Nr. 351 / 5155/0801 Finanzamt Gütersloh Registergericht: Gütersloh Gerichtsstand : Gütersloh Bankverbindung: Volksbank Gütersloh Konto Nr. 37.780.100 Bankleitzahl 478 601 25

§14
Wie allgemein üblich im Geschäftsleben : Es gilt nur das, was wir schriftlich vereinbart haben !

   

Michael Marth und Band